Zum 01.01.2024 wird die Ausstellung der Kinderreisepässe eingestellt.
Ab diesem Zeitpunkt können für Kinder nur noch Reisepässe und Personalausweise beantragt werden.
Bitte denken Sie an eine frühzeitige Beantragung der neuen Dokumente, da es zu längeren Lieferzeiten kommen könnte.
Alle Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 ausgestellt/verlängert wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
– persönliche Anwesenheit erforderlich
– Personalausweis und/oder Reisepass
– Wohnungsgeberbestätigung
Hinweis für Vermieter bzw. Mieter:
Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers bei der Anmeldung. Der Wohnungsgeber bzw. Eigentümer muss dem/den Mieter/n den Einzug schriftlich durch die rechtlich zwingend vorgeschriebene Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Diese Bescheinigung kann der Meldebehörde bereits vorab vorgelegt bzw. dem/den Mieter/n zur Anmeldung mitgegeben werden.
– einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr erforderlich (nur Anmeldung am neuen Wohnort),
– einer Hauptwohnung im Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird,
– einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich (Schriftform genügt).
– persönliche Anwesenheit erforderlich,
– Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Heiratsurkunde,
– 1 biometrisches Lichtbild.
– Geburts- oder Abstammungsurkunde,
– Unterschrift beider Elternteile,
– 1 biometrisches Lichtbild.
Hinweis: Ab dem 12. Lebensjahr werden Personalausweise ausgestellt.