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Marktverwaltung

Einwohnermeldeamt

Anmelden des Wohnsitzes

– persönliche Anwesenheit erforderlich

– Personalausweis und/oder Reisepass

– Wohnungsgeberbestätigung

Hinweis für Vermieter bzw. Mieter:

Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers bei der Anmeldung. Der Wohnungsgeber bzw. Eigentümer muss dem/den Mieter/n den Einzug schriftlich durch die rechtlich zwingend vorgeschriebene Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Diese Bescheinigung kann der Meldebehörde bereits vorab vorgelegt bzw. dem/den Mieter/n zur Anmeldung mitgegeben werden.

Vordruck Wohnungsgeberbestätigung

Vordruck Wohnungsgeberbestätigung

Abmelden des Wohnsitzes

einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr erforderlich (nur Anmeldung am neuen Wohnort),

einer Hauptwohnung im Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird,

einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich (Schriftform genügt).

Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses

– persönliche Anwesenheit erforderlich,

– Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Heiratsurkunde,

– 1 biometrisches Lichtbild.

Beantragung eines Kinder-Reisepasses (bis zum 12. Lebensjahr)

– Geburts- oder Abstammungsurkunde,

– Unterschrift beider Elternteile,

– 1 biometrisches Lichtbild.

Hinweis: Ab dem 12. Lebensjahr werden Personalausweise ausgestellt.