– persönliche Anwesenheit erforderlich
– Personalausweis und/oder Reisepass
– Wohnungsgeberbestätigung
Hinweis für Vermieter bzw. Mieter:
Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers bei der Anmeldung. Der Wohnungsgeber bzw. Eigentümer muss dem/den Mieter/n den Einzug schriftlich durch die rechtlich zwingend vorgeschriebene Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Diese Bescheinigung kann der Meldebehörde bereits vorab vorgelegt bzw. dem/den Mieter/n zur Anmeldung mitgegeben werden.
– einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr erforderlich (nur Anmeldung am neuen Wohnort),
– einer Hauptwohnung im Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird,
– einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich (Schriftform genügt).
– persönliche Anwesenheit erforderlich,
– Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Heiratsurkunde,
– 1 biometrisches Lichtbild.
– Geburts- oder Abstammungsurkunde,
– Unterschrift beider Elternteile,
– 1 biometrisches Lichtbild.
Hinweis: Ab dem 12. Lebensjahr werden Personalausweise ausgestellt.