Der Marktgemeinderat Schliersee hat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen Marktgemeinderatsmitgliedern bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung betraut. Die Referentinnen und Referenten nehmen hierbei beratende, vorbereitende und koordinierende Aufgaben wahr. Sie besitzen keine eigene Entscheidungskompetenz nach außen. Die Vertretungs- und Vollzugskompetenz liegt weiterhin beim ersten Bürgermeister, beim Marktgemeinderat bzw. bei den zuständigen Ausschüssen.
Folgende Referentinnen und Referenten sind benannt: