Standesamt Schliersee
Frau Christine Neundlinger
Telefon: 08026/6009-18
Telefax: 08026/6009-60
E-Mail: christine.neundlinger@schliersee.de
Rathaus Schliersee, Zimmer-Nr. 4
Rathausstraße 1, 83727 Schliersee
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen; in dringenden Fällen: Tel. 08026/6009-13, Frau Lettenbichler
Sie heiraten in Schliersee im historischen Rathaussaal, der sich auch für größere Gesellschaften eignet (ca. 30 Sitzplätze, Sie können aber gerne auch mehr Gäste mitbringen). Termine für die Eheschließung vereinbaren Sie am besten telefonisch.
Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung notwendig?
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
– Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Diese ist erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes und kostet 10,00 €.
– Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung., erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. (Wenn Sie in Schliersee mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.) Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die erweiterte Meldebescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
– Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt des Kindes erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr 10,00 €).
– Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
– Bargeld oder EC-Karte für Gebühren (ca. 200,00 €).
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr/e Partner/in
– bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren,
– eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
– nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert worden sind,
– Ihre letzte Ehe im Ausland geschieden worden ist,
– gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
– bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet worden ist,
sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen bzw. telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Natürlich können Sie auch gerne bei uns die Ehe schließen, wenn Sie keinen Wohnsitz in Schliersee haben.
Wie gehen Sie dann vor?
– Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt an Ihrem Wohnort nach den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung, die nach den persönlichen Verhältnissen der Verlobten sehr unterschiedlich sein können.
– Nachdem Sie die Unterlagen besorgt haben, melden Sie die Eheschließung bei dem Standesamt an, in dessen Bezirk wenigstens einer von Ihnen einen Wohnsitz hat; unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern haben Sie die Wahl.
– Den Eheschließungstermin vereinbaren Sie frühzeitig direkt mit uns.
– Unabhängig von der Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung, die Sie beim Wohnsitzstandesamt entrichten, fällt auch eine Gebühr für die Eheschließung in Schliersee an, die Sie neben den übrigen Kosten (beispielsweise für Stammbuch, Eheurkunden, etc.) vor der Eheschließung bezahlen müssen.
– Für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70,00 € an.