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Hohe Waldbrandgefahr _ Verbot von Daxenfeuer

Der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt Miesbach die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr. Das Landratsamt Miesbach weist darauf hin, dass daher gem. §3 Abs.1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuer bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist. Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

Ausbau B 307, Ortsdurchfahrt Neuhaus

Das Staatliche Bauamt Rosenheim plant im Zeitraum KW 32 bis KW 41 (03.08.2026 bis 09.10.2026) die Ortsdurchfahrt Neuhaus der Bundesstraße B 307 um- und auszubauen. Hierbei wird die Neuhauser Straße nach der Einmündung Wendelsteinstraße bis zur Einmündung Josefstaler Straße unter Vollsperrung der B 307 ausgebaut.

Der Fahrbahnaufbau und die Deckschicht werden erneuert, die Straßenentwässerung und die Bordeinfassung der Bundesstraße komplett saniert bzw. neu gebaut. Auf der südlichen Seite der B 307 wird der kombinierte Geh- und Radweg erneuert und weitergeführt. Auf Höhe der Hausnummern 40 und 44 wird eine Querungshilfe für Fußgänger mit behindertengerechtem Ausbau erstellt.

Die Baumaßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, sowohl auf der B 307, als auch der verkehrssicheren Trennung der Verkehrsarten Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger.

Für die Vollsperrung des Baubereichs der Bundesstraße B 307 wird eine großräumige Umleitungsstrecke über das Leitzachtal beschildert. Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Waldschmidtstraße/Dürnbachstraße und umgekehrt.

Der detaillierte Bauablauf wird in Kürze im Rahmen einer Baueinweisung mit der ausführenden Tiefbaufirma festgelegt. Die betroffenen Anlieger und Gewerbetreibenden des Bereichs der Vollsperrung werden umgehend nach der Baubesprechung darüber informiert, wie der Zugang und die Zufahrt zu dem jeweiligen Objekt geregelt werden.

Das Staatliche Bauamt Rosenheim und der Markt Schliersee sind darauf bedacht, die Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten für die betroffenen Anwohner so gering wie möglich zu halten und werden das Möglichste tun, die Ausbauarbeiten termingerecht abzuschließen und der Allgemeinheit baldmöglichst wieder eine verkehrssichere Straße zur Verfügung zu stellen.